Update zur Corona Schutzverordnung
06.01.2022
Der Turnverein weist darauf hin, dass insbesondere bei den Sportgruppen für Erwachsene aufgrund der aktuellen Corona Schutzverordnung NRW das Sportangebot des Turnvereins in Innenräumen (öffentliche Sportstätten und vereinsinterne Räumlichkeiten) nur unter der 2G+ Regelung stattfinden kann.
Das heißt, alle bereits immunisierten Teilnehmer*innen müssen ab sofort auch einen aktuellen und max. 24 Std. alten, negativen Antigen Schnelltest vorweisen.
Ebenso wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass alle Nachweise und ein amtliches Ausweisdokument immer mitgeführt werden müssen.