Beitragsstruktur ab 01.01.2027
Am 10.04.2026 hat die Mitgliederversammlung des Turnvereins auf Antrag des Beirats eine neue Beitragsstruktur der Mitgliedsbeiträge für den Turnverein, gültig ab dem 01.01.2027, beschlossen.
Zukünftig setzt sich der aktive Mitgliedsbeitrag des Vereins aus einem Grundbeitrag und den entsprechenden Abteilungsbeiträgen zusammen. Dabei fällt für jede besuchte Abteilung ein eigener Abteilungsbeitrag an.
Des Weiteren werden mit der neuen Beitragsstruktur auch verschiedene Vergünstigungen eingeführt. So zahlen z.B. ehrenamtlich im Verein tätige Mitglieder nur die Hälfte des jeweiligen Abteilungsbeitrages, wenn sie selbst in einer Abteilung des Vereins sportlich aktiv sind. Ermäßigte Personen (Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Schwerbehinderte) zahlen zukünftig einen vergünstigten Grundbeitrag.
Diese neue Beitragsstruktur soll den Verein finanziell zukunftsorientiert aufstellen und parallel werden ehrenamtlich im Verein tätige Mitglieder, sowie als „ermäßigt“ geltende Personen (s.o.) entlastet.
Für die Umsetzung der neuen Beitragsstruktur wird in den Monaten Oktober und November 2026 eine Mitgliedererfassung durchgeführt, um alle Mitglieder den tatsächlich besuchten Abteilungen und Gruppen zuzuordnen.
Damit die Beitragsstruktur passend zum 01.01.2027 umgesetzt bzw. eingeführt werden kann, wird das Büro der Geschäftsstelle im Dezember 2026 für den Publikumsverkehr geschlossen, um die Umsetzung der Strukturänderung entsprechend in Angriff nehmen zu können.
Die neue Beitragsstruktur der Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2027 steht Euch HIER als PDF-Dokument einmal zur Verfügung.
Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne jederzeit unter info@tv-borghorst.de an uns wenden.


