Ab 24.11.21 gilt die neue NRW Corona-Schutzverordnung

24.11.2021
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Ab Mittwoch, den 24.11.2021 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung.

Aufgrund des momentan hohen Infektionsgeschehens gilt somit ab morgen auch für die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) und für den Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer, auf und in allen Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum, die 2G-Regel im Amateur- und Breitensport gilt!

Das heißt, dass auch beim TV Borghorst nur noch von immunisierten Personen (genesen oder geimpft) das Sportangebot (Kurse, Training und Wettkampf) in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmende/r ausgeübt werden darf.

Achtung, davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren!

Wir bitten um entsprechende Beachtung, Umsetzung! Die Kontrolle der Immunisierungsnachweise erfolgt wie bisher auch durch die Übungsleiter*innen vor den Sporteinheiten.

Zur entsprechenden Umsetzung führen wir auch weiterhin die entsprechend angepassten Teilnehmerlisten.

Personen, die den erforderlichen Nachweis nicht zwingend mitführen und vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung der Sportangebote durch die verantwortlichen Personen (Übungsleiter*innen) auszuschließen.

Selbstverständlich gelten auch weiterhin immer die jeweils gültigen Verhaltens- und Hygieneregeln zum Infektionsschutz, und zwar vor, während und nach der Ausübung des Sports!

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Bereitschaft zur Umsetzung, denn nur so können wir auch in diesen weiterhin widrigen Zeiten unser Sportangebot aufrecht halten!

Bleibt zuversichtlich und vor allem gesund, wir melden uns kurzfristig wieder bei euch falls es entsprechende Neuigkeiten und Informationen gibt.!