+++3-G-Regeln gelten seit Freitag+++

24.08.2021

Seit Freitag, 20.08.2021 dürfen an Sportangeboten in Innenräumen nur noch nachweislich immunisierte oder getestete Personen teilnehmen! Als immunisiert gelten Geimpfte und Genesene. Testnachweise dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.

Für Angebote im Außenbereich gibt es keine Beschränkungen. Schulkinder gelten grundsätzlich als getestet, da sie an verbindlichen Schultests teilnehmen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Achtung: Bitte ab sofort immer den Nachweis zum Sport mitbringen, dass ihr entweder geimpft, genesen oder getestet seid! Schüler und noch nicht schulpflichtige Kinder sind davon ausgenommen.

Wir bitten um eure Unterstützung, damit der Sportbetrieb weiterhin aufrechterhalten werden kann!