Wie entstehen die Regeln für den Vereinssport in NRW unter Coronabedingungen?

04.05.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

in den vergangenen Tagen und Wochen ist vermehrt Unmut laut geworden, dass eine mögliche Wiederaufnahme des Sportbetriebs bzw. die Freigabe von Sportflächen und Räumlichkeiten vielleicht nicht in ausreichendem Maße forciert werde.

Die Pandemie wird noch andauern, doch wir können als ein Teil der Lösung dazu beitragen, dass wir durch kreative Ideen und Angebote weiterhin versuchen, Menschen in Bewegung zu halten und uns in diesem Zusammenhang immer wieder hinterfragen und versuchen uns stetig zu verbessern, um die bestmöglichen Ergebnisse für den Turnverein und seine Mitglieder zu erzielen.

Wir möchten jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass wir bei einer möglichen Wiederaufnahme des Sportbetriebs immer zuerst auf die jeweiligen Regelungen des Kreises und der Stadt angewiesen sind. Wir können den Sportbetrieb daher nicht einfach und unmittelbar nach der Verkündung einer neuen Corona-Schutzverordnung durch die Landesregierung aufnehmen. Zuerst müssen immer der Kreis bzw. die Stadt die entsprechenden Sportflächen/Räumlichkeiten freigeben. Hierzu stehen wir immer in engem Austausch mit den zuständigen Behörden, anderen Sportvereinen und den Verbänden des organisierten Sports. Zusammen erörtern wir unsere Probleme, Sorgen als auch Wünsche. Doch leider sind uns letztlich als Verein die Hände gebunden, da Reaktionen mit Lösungsansätzen eben nicht immer in gewünschtem Maße und so wie wir alle es gerne hätten, von den zuständigen Behörden erfolgen.

Wir bitten an dieser Stelle darum, sich mit diesbezüglichen Fragen und möglichen Ideen immer gerne an unsere Geschäftsstelle zu wenden. Viele Fragen können auch oftmals schnell beantwortet werden. Bei Fragen zu rechtlichen Belangen müssen wir jedoch darum bitten, diese dann direkt an die zuständigen Stellen im Rathaus und/oder Kreishaus zu richten.

Die aktuell gültigen Regelungen zum Sportbetrieb findet man hier: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/geaendertes-infektionsschutzgesetz-was-bedeutet-dies-fuer-den-sport

Vielen Dank für Ihr und Euer Verständnis!

Der Vorstand