Neue Corona-Schutzverordnung: Was gilt für den Sport?

21.03.2022

Seit dem 19.03.2022 gilt die neue Corona-Schutzverordnung NRW.

Hier die aktuelle Orientierungshilfe des Landessportbundes zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW.

Die neue Coronaschutzverordnung enthält folgende Vereinfachungen für den Vereinssport:

Sport grundsätzlich mindestens mit 3G möglich. Für Sport im Freien gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr.

Sporttreiben drinnen unterliegt einheitlich der 3G-Regelung.

Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
  • Für Trainer*innen und Übungsleiter*innen gelten weiter die 3G-Regelungen.

 

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Es wird weiter dringend empfohlen sich impfen zu lassen. Alle Sporttreibenden sind angehalten weiterhin umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen!