Die ersten Sportgruppen starten - Was ist zu beachten?

05.06.2020

Wie verhalte ich mich als Teilnehmer richtig, wenn meine Sportgruppe nach erfolgter Genehmigung wieder mit dem Training auf/in einer städt. bzw. kreiseigenen Sportanlage/Halle beginnen darf?

1. Ich komme und gehe mit einer Mund-Nasen-Bedeckung.

2. Bei Krankheitssymptomen von Atemwegsinfektionen bleibe ich zu Hause.

3. Es ist immer ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten (Vor, während und nach dem Sport!).

4. Die Sportanlage/Halle darf nicht vor Beginn der eigentlichen Nutzungs-/Trainingszeit betreten werden. Ich warte vor der Sportanlage/Halle und in ausreichendem Abstand auf den/die ÜL*in/Trainer*in.

5. Nach dem Betreten der Sportanlage/Halle (sowie vor dem Verlassen) wasche ich mir in einer WC-Anlage gründlich mit Seife die Hände. Ist die Möglichkeit nicht gegeben, haben alle ÜL*innen u. Trainer*innen eine Desinfektionslösung für die Hände dabei. Danach trage ich mich in die bereitgelegte Teilnehmerliste ein.

6. Die Nutzung von Umkleide-, Wasch- und Duschräumen ist verboten.

7. Die Nutzung von städt. bzw. kreiseigenen Matten und Sportgeräten ist bis auf weiteres nicht gestattet.

8. Sofern eigene Sportgeräte oder Matten genutzt werden, nehme ich diese nach der Nutzung wieder mit. Gleiches gilt auch für mitgebrachte Desinfektionsmittel etc., deren Verbleib auf/in der Sportanlage/Halle ist nicht zulässig.

9. Die Sporteinheiten enden 10 Minuten vor dem eigentlichen Ende der Nutzungs-/Trainingszeit meiner Gruppe. Nach dem Händewaschen verlasse ich umgehend die Sportanlage/Halle, damit Hygienemaßnahmen durchgeführt werden können und ein kontaktloser Gruppenwechsel erfolgen kann.

10. Ich halte mich darüber hinaus grundsätzlich an die allgemein gültigen Regeln des Infektionsschutzes, zum Beispiel dem Niesen in die Armbeuge („Niesetikette“).